Aktuell sind Vaterschaftstests mit einer Probenentnahme ohne die Anwesenheit eines objektiven Zeuge nicht zulässig. Für die generell vorgeschriebene bezeugte und dokumentierte Probenentnahme geht man wie folgt vor:
Zunächst muss vor der Probenentnahme die Identität der betroffenen Personen durch eine objektive Person zweifelsfrei festgestellt werden. Wir als Labor werden vom Gesetzgeber verpflichtet eine solche Identitätsdokummentation vorzuhalten. Hierfür eignen sich unabhängige Zeugen, wie z.B. Ihr Arzt, Ihr Gesundheitsamt, Jugendamt. Selbstverständlich ist die bezeugte Probenentnahme auch direkt in unserem Labor möglich. Darüber hinaus kann auch eine zu Mutter und Vater vertraute, private Person die Identität der Testpersonen für bj-diagnostik schriftlich dokumentieren. Dazu benutzt man am besten unser Identformular, welches Sie auch hier downloaden können. Es gibt immer wieder Kunden, die auch Ihrem Arzt nicht erzählen wollen, das sie einen Vaterschaftstest machen möchten. Neben dem Arzt erfährt in der Regel auch das gesamte Praxispersonal von dem Abstammungstest. Aus Datenschutzgründen kann dies nicht gewünscht sein!
Der Zeuge fertigt eine Niederschrift über die Probennahme an und schickt die für den DNA-Test entnommenen Proben mit der Niederschrift (Identitätsdokumentation) )an bj-diagnostik zurück. Die Probenentnahme und Aufklärung findet dann Zeugen, oder auch in unserer Laborsprechstunde statt. Dort erteilen Sie auch schriftlich per Formular Ihre Einwilligung und werden entsprechend über den Test aufgeklärt. Für Vaterschaftstests, die vor Gericht benutzt werden sollen, nutzen Sie als Zeugen am besten Ihren Hausarzt, Amtsarzt (Gesundheitsamt) oder Dr. Jung von bj-diagnostik (Sprechstunde in Göttingen).
Der Zeuge versendet dann alle Unterlagen bzw. Proben an uns, nur so kann die nötige lückenlose Beweiskette nachgewiesen werden.
Entsprechende Identformulare, die vom Zeugen ausgefüllt werden müssen, sind von bj-diagnostik für den Vaterschaftstest zu erhalten. Mit diesem Verfahren können Sie für eine lückenlose Beweiskette sorgen. Download: Vaterschaftstest Identformular
Bei jedem Vaterschaftstest müssen die betroffenen Personen (z.B. die Sorgeberechtigten, also in der Regel Mutter und Vater) dem Test zustimmen. Bei erwachsenen Kindern müssen das Kind und der Vater dem Vaterschaftstest zugestimmt haben. Ab Februar 2010 müssen die Testpersonen diese Zustimmung der Betroffenen dem ausführenden Labor in jedem Fall schriftlich vorlegen. So möchte es der deutsche Gesetzgeber.
Die Identität und Einwilligung in den Vaterschaftstest können Sie auch bei der Probenentnahme in unserer Sprechstunde erklären (Termin nach Vereinbarung).
Für weitere Fragen zur gerichtlichen oder behördlichen Verwendung, sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren. So gibt es unterschiedliche Regeln für Privatpersonen, je nach dem ob eine Ausländerbehörde einen Test anfordert oder ein Jugendamt. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie einen Fachmann (Rechtsanwalt) befragen, bevor Sie den Test ausführen lassen.
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