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von bj-diagnostik
05.07.2010 Vaterschaftstest bleibt Privatsache Mit dem Gendiagnostikgesetz traten im Februar dieses Jahres einige Änderungen für die Durchführung von Vaterschaftstests in Kraft. So sind für Vaterschaftstests nun die schriftlichen Einwilligungen aller Sorgeberechtigen bei einem minderjährigen Kind notwendig, um sogenannte heimliche Vaterschaftstests zu vermeiden. Vaterschaftstests mit Spurenproben, zum Beispiel mit Haaren, sind nur in engen Grenzen durchführbar. Pränatale Vaterschaftstests, das heißt Abstammungsuntersuchungen vor der Geburt untersagt das Gesetz. Nicht richtig ist, dass private Vaterschaftstests oder die private Probenentnahme nicht länger möglich sind.
Das Gendiagnostikgesetz und der private Vaterschaftstest
„Das Gesetz ist komplex und durch die starke Nutzung einer Verweisungstechnik nicht einfach zu lesen und zu verstehen. Dadurch werden Teile des Gesetzes in der Presse oder auf einigen Internetseiten falsch dargestellt, sogar bei Wikipedia. Erst durch das Studium des gesamten Gesetzestextes mit allen Verweisen kommt das Verständnis“, so Dr. Michael Jung, Geschäftsführer des auf DNA-Vaterschaftstests spezialisierten Labores bj-diagnostik GmbH in Gießen. Eine Falschinterpretation ist, dass eine private Probenentnahme zu Hause nicht mehr erlaubt ist, die Probenentnahme also bei einem Arzt, einer amtlichen Person oder dem Labor durchgeführt werden muss.
„Das Gesetz sieht für Abstammungsuntersuchungen im Gegensatz zu medizinischen genetischen Untersuchungen explizit keine ausschließliche Probenentnahme beim Arzt oder im Labor vor“, so Dr. Jung weiter, „Darüber waren sich auch die Abstammungsexperten und Juristen bei der letzten Tagung der „Deutsche Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung“ in Mainz einig.“ Eine Entnahme der Proben zu Hause ist bei Einvernehmen der am Test teilnehmenden Personen also weiterhin möglich. Auch das „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren“ aus 2008 regelt, dass der rechtliche Vater, das Kind oder die Mutter einen Vaterschaftstest privat in Auftrag geben können, um so außerhalb der gerichtlichen Vaterschaftsanfechtung die Abstammung zu klären.
Vaterschaftstest für Gericht und Jugendamt
Wenn das Ergebnis des Vaterschaftstests behördlich oder gerichtlich verwenden werden soll, ist jedoch eine Probenentnahme unter Zeugen erforderlich. Die Anerkennung eines Vaterschaftstestes, bei dem die Identität der Teilnehmer nicht durch einen unabhängigen Zeugen dokumentiert wurde, ist vor Gericht ausgeschlossen. Der Zeuge dokumentiert die Identität der Testpersonen und sendet die Proben an das Labor ein, um Manipulationen auszuschließen.
In der Regel erfolgt die Probenentnahme dann beim Arzt oder dem durchführenden Labor. Um eine rein medizinische Leistung handelt es sich bei der Entnahme einer Mundschleimhautabstrichprobe jedoch nicht. Blutproben sind für die Durchführung eines DNA-Vaterschaftstests in der Regel nicht notwendig und die Entnahme eines einfachen Mundschleimhautabstriches ist für jedermann einfach durchzuführen. Da Ärzte mit dem Thema Vaterschaftstest und DNA-Analyse selten vertraut sind, passieren bei der begleitenden Dokumentation oder dem Probenversand häufig Fehler. Aufklärung, Einwilligung und Identitätsdokumentation sind zeitintensiv und sprengen den zeitlichen Rahmen eines üblichen Arztbesuches. „Wir stehen für die Ärzte telefonisch bei Fragen zu Verfügung und halten einen Leitfaden als Internet-Download bereit, den wir auch gerne per Telefax zusenden,“ erklärt Dr. Michael Jung von bj-diagnostik. Als unabhängige Zeugen kommen auch Amtspersonen oder andere Vertrauenspersonen wie Notare in Frage. Am sichersten und preisgünstigsten für den Kunden ist die Probenentnahme und Identitätsdokumentation direkt im Labor.
Kritiker des privaten Vaterschaftstests fordern die ausschließliche Entnahme von Speichelproben beim Arzt, um die Identität der Testpersonen zu dokumentieren und Missbrauch zu vermeiden. Dies bringt aber aus zwei Gründen keine zusätzliche Sicherheit: Zum einen handelt es sich bei der Speichelprobenentnahme nicht um einen medizinischen Eingriff. Zum anderen könnte nur eine amtliche Stelle (z.B. die Polizei) eine sichere Identitätsfeststellung gewährleisten, denn nur deren Mitarbeiter sind in der Ausweisdokumentenprüfung geschult und haben Zugriff auf entsprechende Personendatenbanken.
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