DNA-Analyse in Straf- oder Zivilsachen

In den USA ist es schon seit mehr als 10 Jahren üblich DNA-Analysen der Polizeibehörden durch einen erfahrenen Naturwissenschaftler auf Verlässlichkeit überprüfen zu lassen, wenn die DNA-Messdaten in einem Verfahren vor Gericht benutzt werden. Der genetische Fingerabdruck ist nicht immer einfach zu messen oder zu interpretieren.

Ganz besonders interessant sind Indizien, die sogenannten "DNA-Mischspuren". Die Interpretation solcher Spuren ist schwierig und mit allerlei Fallstricken behaftet. Es lohnt sich diese Indizien in einem Strafprozeß durch einen unabhängigen Experten auf Belastbarkeit prüfen zu lassen. Mischspuren sind DNA Profile von mehreren Personen, die überlagert sind. Es gibt in der Regel keine eindeutige Methode, um die überlagerten DNA-Profile einzelnen Personen zuzuordnen!

Gerne berate ich Rechtsanwälte in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Dänemark oder Schweden, bei Fragen zur DNA-Analyse des genetischen Fingerabdrucks im Bereich Zivil- oder Strafrecht.

Dr. rer. nat. Michael Jung, Tel: 0551 500 72 999
Gerne beraten wir Sie bzw. Ihren Mandanten auch im Rahmen eines Vaterschaftstests, Verwandtschaftstests oder Abstammungstest für eine Familienzusammenführung.

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