In den USA ist es schon seit mehr als 10 Jahren üblich DNA-Analysen der Polizeibehörden durch einen erfahrenen Naturwissenschaftler auf Verlässlichkeit überprüfen zu lassen, wenn die DNA-Messdaten in einem Verfahren vor Gericht benutzt werden.
Ganz besonders interessant sind Indizien, die sogenannten "DNA-Mischspuren". Die Interpretation solcher Spuren ist schwierig und mit allerlei Fallstricken behaftet. Es lohnt sich diese Indizien in einem Strafprozeß durch einen unabhängigen Experten auf Belastbarkeit prüfen zu lassen. Mischspuren sind DNA Profile von mehreren Personen, die überlagert sind. Es gibt in der Regel keine Methode, um die überlagerten DNA-Profile einzelnen Personen zuzuordnen! Ähnlich wie bei einer Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr, muß auch die DNA-Analyse kalibriert werden, d.h. die Staatsanwaltschaft muss nachweisen, daß entsprechende Kalibrationsmessungen vorliegen.
Gerne berate ich Rechtsanwälte in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Dänemark oder Schweden, bei Fragen zur DNA-Analyse im Bereich Zivil- oder Strafrecht.
Dr. rer. nat. Michael Jung, Tel: +49 (0)641 9446054
Gerne beraten wir Sie bzw. Ihren Mandanten auch im Rahmen eines Vaterschaftstests, Verwandtschaftstests oder Abstam-mungstest für eine Familienzusammenführung. |