Minderjährige Kinder
Damit ein deutsches Labor einen Geschwistertest ausführen darf, müssen beide Eltern
schriftlich in den Geschwistertest einwilligen. Ausnahmen sind möglich, wenn ein Elternteil verstorben ist.
Volljährige Kinder
Volljährige Personen nehmen ihre Persönlichkeitsrechte selbst war. Für einen Vaterschafstest müssen daher nur
die volljährigen Kinder und die Mutter schriftlich einwilligen. Soll bei zwei Geschwistern geklärt werden, ob beide denselben Vater haben, empfehlen wir auch die Mutter in den Test einzubeziehen. Dann benötigen wir auch die schriftliche Einwilligung der Mutter.
Entsprechende Formulare für die Einwilligung
erhalten Sie von bj-diagnostik, z.B. mit einem kostenlosen Testset, welches wir auf Anfrage an Sie versenden.
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