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Mutter verweigert die Einwilligung in den Test, was kann man tun?

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    Einwilligung in einen Vaterschaftstest

Minderjährige Kinder

Damit ein deutsches Labor einen Vaterschaftstest ausführen darf, müssen beide Eltern schriftlich in den Abstammungstest einwilligen. Wir werden ab und zu von einem Elternteil gefragt, da man den Vaterschaftstest nur für sich selbst brauche, ob wir dann wirklich die schriftliche Einwilligung des anderen Elternteils benötigen. Die Antwort ist einfach. Ohne die Einwilligung beider Elternteile dürfen wir per Gesetz keinen Vaterschaftstest ausführen.

Volljährige Kinder

Volljährige Personen nehmen ihre Persönlichkeitsrechte selbst war. Für einen Vaterschafstest müssen daher nur das volljährige Kind und der mögliche Vater schriftlich einwilligen. Entsprechende Formulare für die Einwilligung erhalten Sie von bj-diagnostik, z.B. mit einem kostenlosen Testset, welches wir auf Anfrage an Sie versenden. Analog gilt das gleiche für einen Mutterschaftstest, bei dem die mögliche Mutter und das volljährige Kind einwilligen.

Vater hat alleiniges Sorgerecht

Sollte z.B. nur der Vater das alleinige Sorgerecht für ein Kind haben, kann der Vater alleine entscheiden, ob er einen Vaterschaftstest mit dem minderjährigen Kind machen möchte. Als Nachweis für ein alleiniges Sorgerecht benötigt das Labor ein amtliches Schreiben aus dem dieses hervorgeht.

Vormund

Ist durch ein Jugendamt oder ein Gericht ein Vormund für das Kind bestellt worden, muss auch der Vormund in den Abstammungstest einwilligen.

Bitte senden Sie uns Ihre Proben nur ein, wenn Sie tatsächlich diese Voraussetz-ungen erfüllen können. Es nützt auch nichts zu denken, na ja, wenn das Labor die Proben und die Bezahlung erhalten hat, dann wird es den Vaterschaftstest auch ausführen, wenn z.B. die Einwilligung der Mutter oder des Vaters fehlen sollte. Dies geht in keinem Fall, sondern führt nur zu unnötigen Kosten, da wir Ihre Proben aufwendig verwalten müssen. Diese Kosten müssen wir dann entsprechend von Ihrem eingezahlten Betrag abziehen, sollten Sie den Test stornieren, weil z.B. eine Einwilligung nicht beizubringen ist.

Was kann man machen, wenn Vater, Mutter oder Kind die Einwilligung verweigern?

Der rechtliche Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung ergibt aus § 1598a, BGB. Das vollständige Gesetz vom 26.3.2008 nennt sich: "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren". Sie finden es im Internet.

 

    Formulare für die schriftliche Einwilligung in den Vaterschaftstest stellen wir Ihnen mit     unserem kostenlosen Probenentnahmeset zur Verfügung.     

    Ihr Ansprechpartner: Dr. Michael Jung - Tel: 0641 9446054

    Ergebnismitteilung nach 8-10 Tagen, außer Express (5 Tage)

Bezahlung per Überweisung, Kreditkarte oder Paypal.
Unsere vollständige Vaterschaftstests Preisliste :
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