Gerichtsverwertbarkeit
Wenn Sie Ihren Vaterschaftstest vor 2011 durchgeführt haben, können Sie diesen nur vor Gericht oder für eine Behörde verwenden, wenn die Probenentnahme und die Identität der Testpersonen durch einen Zeugen dokumentiert wurde.
Aktuell sind Vaterschaftstests ohne eine dokumentierte Probenentnahme, nicht zulässig. Für die generell vorgeschriebene bezeugte und dokumentierte Probenentnahme geht man wie folgt vor:
Zunächst muss vor der Probenentnahme die Identität der betroffenen Personen durch eine autorisierte Person zweifelsfrei festgestellt werden. Hierfür eignen sich unabhängige Zeugen, wie z.B. Ihr Arzt, Ihr Gesundheitsamt, Jugendamt. Selbstverständlich ist die bezeugte Probenentnahme auch direkt in unserem Labor möglich.
Der Zeuge fertigt eine Niederschrift über die Probennahme an und schickt die für den DNA-Test entnommenen Proben mit der Niederschrift an bj-diagnostik zurück (dazu benutzt der Zeuge das Formular: Niederschrift über Probenentnahme und Identitätsnachweis). Die Probenentnahme und Aufklärung findet dann z.B. bei Ihrem Arzt oder auch in unserer Laborsprechstunde statt. Dort erteilen Sie auch schriftlich per Formular Ihre Einwilligung in eine Abstammungsanalyse und werden entsprechend über den Test aufgeklärt. Vaterschaftstests, die vor Gericht benutzt werden sollen, setzen fast immer auch die Teilnahme der Mutter an der Untersuchung voraus. Rein wissenschaftlich kann in den meisten Fällen ein genaues Ergebnis ohne Teilnahme der Mutter an der Untersuchung erfolgen. Schriftlich in die Untersuchung einwilligen muss die Mutter aber trotzdem.
Entsprechende Identformulare, die vom Zeugen ausgefüllt werden müssen, sind von bj-diagnostik für den Vaterschaftstest zu erhalten. Mit diesem Verfahren können Sie für eine lückenlose Beweiskette sorgen. Download: Vaterschaftstest Identformular
Bei jedem Vaterschaftstest müssen die betroffenen Personen (z.B. die Sorgeberechtigten, also in der Regel Mutter und Vater) dem Test zustimmen. Bei erwachsenen Kindern müssen das Kind und der Vater dem Vaterschaftstest zugestimmt haben. Seit Februar 2010 müssen die Testpersonen diese Zustimmung der Betroffenen dem ausführenden Labor in jedem Fall schriftlich vorlegen. So möchte es der deutsche Gesetzgeber. Gehen die Testpersonen getrennt und an verschiedenen Orten zur Probenentnahme, dann sendet der jeweilige Zeuge die Proben direkt an unser Labor. In keinen Fall darf der Zeuge die Proben an eine andere Person versenden, auch nicht z.B. an den anderen Zeugen. Die getrennten Einsendungen der Zeugen vom möglichen Vater, der Mutter und/oder dem Kind, werden von bj-diagnostik über die Auftragsnummer in unserem Labor zusammengeführt.
Die Identität und Einwilligung in den Vaterschaftstest können Sie auch bei der Probenentnahme in unserer Sprechstunde erklären (Termin nach Vereinbarung).
Für weitere Fragen zur gerichtlichen oder behördlichen Verwendung, sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren. So gibt es unterschiedliche Regeln für Privatpersonen, je nach dem ob eine Ausländerbehörde einen Test anfordert oder ein Jugendamt. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie einen Fachmann (Rechtsanwalt) befragen, bevor Sie den Test ausführen lassen.
Rechtsanspruch auf einen Abstammungstest
Der Anspruch auf Einwilligung in einen Vaterschaftstest ergibt sich in Deutschland aus § 1598a, BGB. Zugrunde liegt das Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren, datiert vom 26.3.2008. Vater, Mutter oder Kind müssen grundsätzlich in den Vaterschaftstest einwilligen, wenn einer der drei Personen einen Abstammungstest verlangt. Verweigert einer der drei Personen die Einwilligung, kann ein Familiengericht die fehlende Einwilligung ersetzen. Auf eine solche Einwilligung besteht nach diesem Gesetz ein Rechtsanspruch. Ersetzt ein Gericht eine für eine Untersuchung fehlende Einwilligung, senden Sie bitte zusammen mit den Proben eine Kopie des Gerichtsbeschlusses an das Labor.
FAQs
Darf der Vater einen Test ohne die Erlaubnis der Mutter durchführen lassen, wenn wenn der Test nur für die private Verwendung gedacht ist? Antwort: Nein, ohne die Einwilligung der Mutter oder des Gerichtes ist der Test unmöglich.
Für weitere Fragen zur gerichtlichen oder behördlichen Verwendung, sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren. So gibt es unterschiedliche Regeln für Privatpersonen, je nach dem ob eine Ausländerbehörde einen Test anfordert oder ein Jugendamt. Die Regeln sind aber, wie so oft bei Gesetzen, kaum zu verstehen. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie einen Fachmann (Rechtsanwalt) fragen.

