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Gerichtsverwertbarkeit

Soll aus einem Vaterschaftstest ein vor Gericht verwertbares Parteigutachten werden, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein.

Zunächst muss vor der Probenentnahme die Identität der betroffenen Personen durch eine autorisierte Person zweifelsfrei festgestellt werden. Hierfür eignet sich unabhängige Zeugen, wie z.B. Ihr Arzt. Dieser fertigt eine Niederschrift über die Probennahme an und schickt die für den DNA-Test entnommenen Proben mit der Niederschrift an uns zurück. Die Probenentnahme findet dann bei Ihrem Arzt, Gesundheitsamt oder auch in unserer Laborsprechstunde statt. Dort erteilen Sie auch schriftlich per Formular Ihre Einwilligung und werden entsprechend über den Test aufgeklärt. Vaterschaftstests, die vor Gericht benutzt werden sollen, setzen die Untersuchung von Vater, Mutter und Kind voraus.

Entsprechende Identformulare, die vom Zeugen ausgefüllt werden müssen, sind von bj-diagnostik für den Vaterschaftstest zu erhalten. Mit diesem Verfahren können Sie für eine lückenlose Beweiskette sorgen. download: Vaterschaftstest Identformular

Um ein Vaterschaftstestergebnis vor Gericht benutzen zu können, müssen die betroffenen Personen (z.B. die Sorgeberechtigten, also in der Regel Mutter und Vater) dem Test zustimmen. Bei erwachsenen Kindern müssen das Kind und der Vater dem Vaterschaftstest schriftlich zugestimmt haben. Ab Februar 2010 müssen die am Test teilnehmenden Personen und die vom Test betroffenen Personen diese Zustimmung dem ausführenden Labor in jedem Fall schriftlich vorlegen.
Die Identität Ihrer Proben können Sie auch bei der Probenentnahme in unserer Sprechstunde bestätigen lassen (Termin nach Vereinba-
rung).

Rechtsansspruch auf einen Abstammungstest

Der Anspruch auf einen Vaterschaftstest ergibt sich in Deutschland aus § 1598a, BGB. Zugrunde liegt das Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren vom 26.3.2008. Vater, Mutter oder Kind müssen grundsätzlich in den Vaterschafstest einwilligen, wenn einer der drei Personen einen Abstammungstest verlangt. Verweigert einer der drei Personen die Einwilligung, kann ein Familiengericht die fehlende Einwilligung ersetzen. Auf eine solche Einwilligung besteht nach diesem Gesetz ein Rechtsanspruch.

Für weitere Fragen zur gerichtlichen oder behördlichen Verwendung, sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren. So gibt es unterschiedliche Regeln für Privatpersonen, je nach dem ob eine Ausländerbehörde einen Test anfordert oder ein Jugendamt. Die Regeln sind aber, wie so oft bei Gesetzen, kaum zu verstehen. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie einen Fachmann (Rechtsanwalt) fragen.


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