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Die Mutter verweigert die Einwilligung in den Vaterschaftstest, was kann man tun?

Nach § 1598a, BGB, haben neben dem Vater auch die Mutter und das Kind einen Rechtsanspruch auf die Einwilligung in einen Vaterschaftstest. Das Gesetz ist neu und gilt seit dem 26. März 2008.

Sollte eine der drei Personen den Test verweigern, kann das Familiengericht die nicht erteilte Einwilligung ersetzen. Grundsätzlich muss auch die Mutter in den Abstammungstest einwilligen und muss die Untersuchung dulden. Es ist ein ganz einfaches Verfahren. Wir nennen Ihnen gerne einen Rechtsanwalt, der für Sie in Ihrem Auftrag ganz unkompliziert einen entsprechenden Antrag auf Einwilligung bei Ihrem Familiengericht stellt, wenn eine der drei Personen (Vater, Kind, Mutter) dem Test nicht zustimmt.

Aber auch der Vater muss in den Vaterschaftstest einwilligen...

Wenn Kind oder Mutter einen Abstammungstest verlangen. Gleiches gilt analog für das Kind, wenn dieses einen Abstammungstest ablehnt.




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