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Vaterschaftstest vor Gericht oder einer Behörde z.B. einem Jugendamt

Um einem Gericht, eine Behörde oder Familienmitgliedern zweifelsfrei nachzuweisen, das auch tatsächlich die angegebenen Personen bei einem Vaterschaftstest untersucht wurden, muss bei der Probenentnahme ein Zeuge (z.B. Arzt) anwesend sein. Dieser Zeuge muss die Probenentnahme schriftlich dokumentieren, dabei muss er:

  • die Identität der Testpersonen festhalten (Kopie der Ausweise)
  • Daten der Testpersonen schriftlich dokumentieren
  • am besten auch ein Foto der Testteilnehmer anfertigen
  • und ganz wichtig, der Zeuge versendet die Proben an unser Labor
  • unser Formular für die Dokumentation benutzen
  • die Sorgeberechtigten müssen dem Test schriftlich zustimmen (Einwilligungserklärung)

Jederzeit können Sie diese Prozedur auch in unserem Labor in Giessen ausführen lassen. Auf diesem Wege kann eine lückenlose Beweiskette aufgebaut werden. Gibt der Zeuge nach der Probenentnahme diese an eine der Testpersonen zurück, dann hat die Beweiskette eine Lücke und das Testergebnis kann nicht vor Gericht oder einer Behörde benutzt werden.
Also ganz wichtig, der Zeuge muss die Proben an unser Labor versenden!
Nur so ist sichergestellt, dass niemand die Gelegenheit gehabt haben kann Proben auszutauschen oder zu manipulieren.

Für den privaten Test benötigen Sie auch weiterhin keinen Zeugen und Sie können Ihre Proben direkt an unser Labor senden.

Apothekenlogo - unser Test ist in jeder Apotheke erhältich Unseren CE zertifizierten Vaterschaftstest können Sie auch in jeder Apotheke kaufen.
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