Sie benötigen eine Kopie Ihres alten Testergebnisses
Dies ist kein Problem. Bitte wenden Sie sich schritlich an uns. Teilen Sie uns die Adresse und die Auftragsnummer mit, unter der Sie Ihren Abstammungstest haben ausführen lassen.
Wir prüfen dann, ob Sie berechtigt sind eine Kopie anzufordern. Wenn alles in Ordnung ist, senden wir Ihnen eine Rechnung für die Ausfertigung der Kopie (Kosten siehe unter Preise). Gemäß Gendiagnostikgesetz § 17(5) sind wir verpflichtet unsere Meßergebnisse für 30 Jahre zu archivieren.
In gleicher Weise gehen Sie bitte vor, wenn Sie möchten, dass das Testergebnis auch an eine andere Adresse, wie z.B. ein Jugendamt, ein Gericht oder an die Mutter gesendet werden soll. Wenn zu Testbeginn bereits klar ist, daß das Testergebnis gleichzeitig an zwei Adressen verschickt werden soll, teilen Sie uns dies bitte gleich auf dem Vertrag für den Vaterschaftstest mit. Wollen Sie dies nach Einsendung Ihrer Proben und Unterlagen ändern, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.
Die Anforderung einer Kopie des Ergebnisses per email oder per Telefon ist aus Datenschutz- bzw. aus Gründen der Haftung, ausgeschlossen.
Sie wollen von Anfang an Ergebnisse an zwei Adressen haben:
z.B. eines an Sie selbst und eines an die Mutter oder an ein Jugendamt, dann geben Sie die entsprechende Adresse bitte gleich auf dem Vertrag an - wir haben im Vertrag aus diesem Grund extra ein zweites Adressfeld eingeführt.
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